Was passiert nach dem Unfall? Ich helfe Ihnen weiter.
Wenn Sie Geschädigter eines Verkehrsunfalls sind, liegt es in Ihrem Interesse, den gesamten Schaden von der Gegenseite erstattet zu bekommen. Sie haben das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Ich versuche die Gutachten- Erstellung so einfach und effektiv wie möglich für Sie zu gestalten. Ich arbeite Versicherungsunabhängig und komme gerne zum gewünschten Ort, ohne zusätzliche Kosten – ob in die Werkstatt oder zur Privatadresse – um den Schaden zu begutachten.
Wenn Sie mich beauftragen, ist gewährleistet, dass der Schaden vollständig erfasst wird. Neben den Reparaturkosten in angemessener Höhe überprüfe ich für Sie, ob an Ihrem Fahrzeug eine Wertminderung eingetreten ist. Sollten Sie während der Zeit der Reparatur Ihres Fahrzeuges kein Ersatzfahrzeug anmieten, so steht Ihnen ein finanzieller Ausgleich für den Zeitraum zu, in dem Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können (so genannter Nutzungsausfall).
Insgesamt möchte ich gewährleisten, dass sämtliche Schadenspositionen bezüglich des entstandenen Kfz-Schadens, die Ihnen zustehen, beziffert sind.
Ich schütze Sie vor Fehlinformationen. Viele Geschädigte wissen nicht, dass sie den Sachverständigen, den Anwalt und die Reparaturwerkstatt frei wählen können. Insbesondere haben Sie nicht nur die freie Wahl, sondern die Versicherung ist bei Verschulden des Unfallgegners verpflichtet, die hierfür entstehenden Kosten zu tragen.